AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Shine Aesthetics Clinic & Academy

  • Allgemeines, Geltungsbereich
    1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen der Shine Aesthetics Clinic & Academy, geführt von Nasim Farshi, gegenüber ihren Kunden und Geschäftspartnern (im Folgenden: „Kunde“).
    2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
    3. Mit Vereinbarung eines Termins zur Durchführung einer von der Shine Aesthetics Clinic & Academy angebotenen Leistung treten automatisch die vorliegenden AGB in Kraft. Der Kunde erkennt die vorliegenden AGB mit Auftragserteilung ausdrücklich mit der Buchung eines Termins an.
  • Angebote
    1. Die Angebote der Shine Aesthetics Clinic & Academy sind freibleibend und unverbindlich.
  • Vertragsgegenstand, Behandlungen
    1. Behandelt werden auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren. Bei minderjährigen Personen unter 18 Jahren ist stets eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
    2. Der Umfang der Behandlung richtet sich nach der vorherigen und individuellen Absprache und dem Hautzustand. Der Kunde erhält lediglich Behandlungsempfehlungen durch die Shine Aesthetics Clinic & Academy. Die Entscheidung über die Art der Behandlung liegt bei dem Kunden.
    3. Kann ein Termin seitens der Shine Aesthetics Clinic & Academy aus nicht selbst zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten des Kunden eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Im Falle der Nichteinhaltung des Termins ist die Shine Aesthetics Clinic & Academy berechtigt, den Termin kurzfristig nach Absprache mit dem Kunden zu verschieben oder – falls sich keine neue Terminmöglichkeit ergibt – vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
  • Preise, Anzahlung, Zahlungsbedingungen
    1. Es gelten die individuell vereinbarten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. (/ Es gelten die Angebots- und Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.)
      Sämtliche Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Euro.
    2. Erbrachte Dienstleistungen sind sofort fällig und direkt in den Geschäftsräumen der Shine Aesthetics Clinic & Academy zu begleichen, insofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
    3. Die Shine Aesthetics Clinic & Academy ist berechtigt, eine Anzahlung für die Buchung von Dienstleistungen zu verlangen.
      1. Die Anzahlung beträgt 10 % des Behandlungspreises und ist bei der Buchung des Termins fällig. (alternativ Staffelung der Anzahlung je nach Behandlungskategorie/Preiskategorie möglich)
      2. Bei erfolgter Behandlung wird die Anzahlung sofort von dem Gesamtbetrag abgezogen, sodass der Kunde nur noch den Restbetrag zu begleichen hat.
      3. (In begründeten Fällen können Termine nur nach entsprechender vollständiger Vorauszahlung angenommen werden. Sofern ein begründeter Fall vorliegt, wird der Kunde darüber rechtzeitig und vor verbindlicher Terminbuchung in Kenntnis gesetzt.)
  • Terminverzug durch den Kunden
    1. Termine sind seitens des Kunden, gleich aus welchen Gründen, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt Folgendes:
      1. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 10 % des Preises jener Behandlung bestehen.
      2. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Behandlungstermin, ohne diesen vorher abzusagen, ist die Shine Aesthetics Clinic & Academy berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.
      3. (Die Behandlung beginnt mit dem Eintreffen des Kunden in der Shine Aesthetics Clinic & Academy. Bei verspätetem Eintreffen besteht ein Anspruch auf Behandlung nur während der vereinbarten Behandlungsdauer. Die Shine Aesthetics Clinic & Academy ist zudem berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.
  • Haftung, Mitwirkungspflichten des Kunden, Gewährleistung, Ausschlussfristen
    1. Haftung
      1. Die Haftung der Shine Aesthetics Clinic & Academy für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit finden die Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.
      2. Für Diebstahl am Eigentum des Kunden in der Shine Aesthetics Clinic & Academy wird keine Haftung übernommen.
    2. Behandlungserfolg, Mitwirkungspflichten des Kunden
      1. Während der Behandlung werden gemäß der vorherigen Behandlungsempfehlung entsprechende Produkte eingesetzt. Eine Garantie bezüglich Verträglichkeit und Erfolg kann jedoch nicht erteilt werden, weil der Behandlungserfolg vom individuellen Hautbild des Kunden abhängt.
      2. Um Behandlungsrisiken möglichst zu reduzieren, ist der Kunde verpflichtet, Fragen beim Vorgespräch ausreichend und wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, auf Krankheiten, auf die welche die Behandlung Auswirkungen haben könnte, wie z.B. Allergien und Infektionen, hinzuweisen. Sofern der Kunde falsche und/oder nichtzutreffende Angaben über seine körperliche Verfassung bzw. Vorbelastung äußert, besteht keine Haftung durch die Shine Aesthetics Clinic & Academy.
    3. Gewährleistung, Ausschlussfristen
      1. Der Kunde hat offensichtliche Behandlungsmängel unverzüglich, spätestens binnen14 Kalendertagen, nachdem er den Mangel erkennen konnte, in Textform mitzuteilen. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde
        • die Dienstleistung von einem anderen Dienstleister behandeln lässt,
        • eigenmächtig an erbrachten Leistungen manipuliert,
        • andere als die von der Shine Aesthetics Clinic & Academy empfohlenen Produkte verwendet,
        • nicht die von der Shine Aesthetics Clinic & Academy empfohlenen Pflegehinweise beachtet,
        • dem Hinweis in Notfällen unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, nicht nachkommt,
        • Produkte nicht unter Einhaltung der Gebrauchshinweise anwendet.
      2. Schadensersatzansprüche können vom Kunden nur innerhalb von drei Monaten nach Entstehen des Anspruchs in Textform geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden war.
  • Schlussbestimmungen
    1. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
    2. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
    3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Shine Aesthetics Clinic & Academy und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Kosmetikpraxis.
    5. Bei Erscheinen neuer AGB verlieren vorherige Bedingungen ihre Gültigkeit